| DNA der Zuchtstuten wird erfasst. |
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Seit dem 1. Januar 2004 muß laut Beschluß des ApHC Board of Directors von allen Zuchtstuten eine DNA-Analyse beim ApHC in Moscow/Idaho hinterlegt sein. Nur dann kann Nachzucht dieser Stuten (ab Fohlenjahrgang 2004) registriert werden. Nachzucht von Stuten, deren DNA nicht vorliegt wird nicht registriert ! (Regelbuch des ApHC, Rule 225.E.). Die DNA-Analyse ist für das ganze Leben der Stute gültig (ausgenommen CPO, hierfür muß der CPO-Inspektor eine Haarprobe entnehmen). Durch dieses neue Verfahren will der ApHC mehr Rechtssicherheit für Züchter und Käufer der Pferde schaffen. Außerdem können die DNA-Daten für wissenschaftliche oder statistische Zwecke genutzt werden, etwa um Farbvererbung und Fellzeichnungen zu erforschen oder genetische Defekte einzugrenzen. Das Verfahren hat sich bei anderen Zuchtverbänden schon mehrere Jahre bewährt. Ab 2009 müssen alle Mutterstuten, die deren Fohlen registriert werden soll eine DNA-Karte haben.
Nach Auskunft des ApHC ist es kein Problem ein Labor in Deutschland. (z.B. GeneControl GmbH Senator Gerauer Str. 23, 85586 Grub, Tel.: 089 / 9 44 19 69-517 Fax.: 089 / 9 44 19 69-501 ) mit der Ausstellung der Internationalen DNA-Karte zu beauftragen, da alle Labors inzwischen den gleichen Standard haben.
Die Kosten:
Für die DNA Bestimmung wird entweder EDTA Blut oder, was viel einfacher ist, ca. 20 Haare mit Wurzel benötigt. Zum Antrag bitte eine Kopie des Certificates Of Registration beilegen!
Nähere Informationen erhalten Sie bei Andrea Höhnl, Tel. 08457-9347024,
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Hinweis an die Hengstbesitzer:
Bitte denken Sie daran, dass alle Hengste im Deckeinsatz eine DNA-Karte vorlegen müssen.
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